Zum Abstimmungssonntag

07. März 2010
Wuchtige Zustimmung zur Übertragung der Spitalbauten

Das Luzerner Kantonsspital wird frühzeitig auf die neuen finanziellen Spielregeln im Gesundheitswesen ab 2012 vorbereitet. Das Luzernervolk sagt wuchtig JA zur Übertragung der Spitalbauten. Guido Graf gewinnt seinen ersten Abstimmungskampf als Gesundheits- und Sozialdirektor.

abü. Die Luzerner Stimmberechtigten wollen ein starkes Kantonsspital, das sich auch in Zukunft behaupten kann. Ab 2012 erhalten Privatkliniken die gleichen Beiträge vom Kanton wie die öffentlichen Spitäler (sog. neue Spitalfinanzierung). Mit der Übertragung der Spitalgebäude wird das Kantonsspital künftig über die annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen verfügen wie die Privatkliniken. Regierungsrat Guido Graf nimmt das klare Ergebnis mit Genugtuung zur Kenntnis: „Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass alle Regionen der Vorlage zugestimmt haben.“

Deutliches Vertrauensvotum

Auch nach der Übertragung der Spitalbauten bleibt das Spitalgesetz natürlich in Kraft. Die Errichtung oder die Aufhebung von Spitalbetrieben ist nur mit Zustimmung des Kantonsrates und der Stimmberechtigten (Referendum) möglich. Der Regierungsrat bestimmt weiterhin mit dem Leistungsauftrag, wo was angeboten werden muss. Der Kantonsrat kann zudem über das Budget und mit Vorstössen auf die Spitalplanung Einfluss nehmen. Das deutliche Ergebnis wertet die CVP als Vertrauensvotum in die Arbeit des Regierungs- und Kantonsrates sowie in die Arbeit des Spitalrates.  

BVG-Revision ohne Chance
Die kantonalen Abstimmungsresultate zu den nationalen Vorlagen konnten erwartet werden. Die Ablehnung der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes zeichnete sich in den letzten Wochen und Monaten ab. Heute müssen viele Pensionskassen Renten ausrichten, die sie mit dem angesparten Kapital und den darauf erzielten Erträgen nicht finanzieren können. Die abgelehnte Anpassung des Mindestumwandlungssatzes wird wohl dazu führen, dass Arbeitnehmende und die Arbeitgeber finanziell zusätzlich belastet werden. Das Bauchweh wird mit anderen Worten auf morgen verschoben. Die Abstimmungsresultate zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen und zur Tierschutzanwalt-Initiative entsprechen den Parolen der CVP Kanton Luzern.