Ein gutes Zeichen für den Schweizer Rechtsstaat
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in der leidigen Angelegenheit des Transfers von UBS-Akten an die amerikanischen Behörden ist ein gutes Zeichen. Es ist ein Beispiel dafür, dass unser Rechtsstaat mit seinen drei geteilten Gewalten funktioniert. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nicht gescheut, in dieser politisch sehr brisanten Angelegenheit gegen eine staatliche Institution (Finma) und faktisch auch gegen den Bundesrat zu entscheiden.
Anlässlich der Debatte im Nationaltrat am 10. Juni 2009 zum Geschäftsbericht des Bundesrates habe ich mich namens unserer Fraktion sehr kritisch zum Datentransfer geäussert. Wir fühlen uns in unserer Haltung bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgehalten, dass Art. 25 und 26 des Bankengesetzes keine genügende Rechtsgrundlage geben, die das Handeln der Finanzmarktaufsicht (Finma) in diesem konkreten Fall legitimieren. Dadurch bekommt die Verfügung der Finma im Nachhinein den Charakter von Notrecht. Nur, auf Notrecht abstützen kann sie sich nicht, weil dieses Instrument ausschliesslich Bundesrat und Parlament vorbehalten ist. Deshalb hat die Finma unrechtmässig gehandelt.
Aber auch der Bundesrat steht in der Kritik. Er hat - bildlich gesprochen - die heisse Kartoffel "UBS-Kundendaten" an die Finma weitergegeben, obwohl er sich sehr wohl bewusst war, dass diese Notrecht nicht anwenden kann und darf.
