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Die Hausordnung für das Zusammenleben

Wenn Menschen in einer Gemeinschaft zusammen leben, regeln sie diesen Umstand oftmals mit einem Vertrag oder mit Richtlinien. In einem Mehrfamilienhaus oder einer Schulanlage gibt es beispielsweise die Hausordnung. In einer solchen können sehr viele Punkte geregelt sein. Es ist aber auch möglich, dass fast nichts geschrieben ist. So ist evtl. die Waschküchenbenützung nicht erwähnt in der Hausordnung, weil die Bewohnerinnen und Bewohner sehr wohl selber fähig sind, dies für ihre Gemeinschaft zu organisieren. Es kann aber auch sein, dass es eines Tages nicht mehr funktioniert. Und genau dann sie alle Beteiligten sehr froh, wenn in die bereits bestehende Hausordnung der entsprechende Artikel bezüglich der Waschküchenbenützung eingefügt werden kann. Mit wenig Aufwand ist dann diese Problematik gelöst und das Zusammenleben unter einem Dach wird fortan weiter  oder wieder funktionieren. Die Gesetzesvorlage „Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes“  will genau das Gleiche. Regeln sollten dort aufgestellt werden, wo es nicht mehr anders geht. Es soll keinenfalls eingegriffen werden, wo die Gesellschaft und das Zusammenleben bestens funktioniert. Nicht verordnet wird der Zusammenhalt, aber geregelt, wenn es nicht mehr klappt. Daher ist das JA zu diesem Rahmengesetz etwas Sinnvolles und aus meiner Sicht ein Muss.

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"Die Hausordnung für das Zusammenleben "
 
Dominik Feusi

Dienstag, 25-05-10 23:34

Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6ckenf%C3%B6rde-Diktum

Musste wieder mal gesagt sein.
 
 

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