Die Rechtsauffassung des Regierungsrates, dass ein Regierungsratsmitglied nicht als Regierungsratsmitglied, sondern nur als Privatperson in einem Verwaltungsrat einer solchen Unternehmung angehören darf, gibt zu Fragen Anlass. Im Weiteren erstaunt, dass Regierungsrat Max Pfister das Honorar seines Mandates bei der CKW offenbar - entgegen früheren offiziellen Ausführungen im Parlament - nicht in die Staatskasse überführte.
Kantonsrat Peter Zurkirchen bittet daher den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass das Verwaltungsratshonorar von Regierungsrat Max Pfister entgegen anderslautenden Ausführungen in der Anfrage A 492 vom 03. November 2008 von Guido Müller (Zitat aus Antwort zur Frage 3 „... Die Magistratspersonen führen die Honorare ihrer Mandate der Staatskasse zu...“) nicht in die Staatskasse ging?
2. Bedeutet der Austritt von Max Pfister aus dem CKW-Verwaltungsrat einen Strategiewechsel in der Interessenvertretung des Kantons in dieser Unternehmung? Wenn ja wie sieht diese neue Strategie aus?
3. Wie gedenkt der Regierungsrat seine Interessenvertretung in privatrechtlich organisierten Unternehmungen, wie beispielsweise der CKW zu wahren? Immerhin handelt es sich bei der CKW-Beteiligung einerseits um Volksvermögen und anderseits gehört die Muttergesellschaft Axpo beinahe vollständig der öffentlichen Hand. Diese wiederum erfüllt quasi eine öffentliche Aufgabe.
4. Aus den Medien ist zu entnehmen, dass der Kanton Uri offenbar eine andere Rechtsauffassung vertritt, was die Vertretung von Regierungsratsmitglieder in Verwaltungsräten anbetrifft. Wie ist das möglich?
5. Wie sieht die Praxis der Einsitznahme von Regierungsratsmitgliedern in privatrechtlichen Unternehmungen mit öffentlichen Geldern in andern Kantonen aus? Wie ist dort die Honorarfrage geregelt?
