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Vorstoss im Kantonsrat

14. Mai 2010
Parteiübergreifender Ruf nach Fusionsgesetz

Mehr als 70 Kantonsrätinnen und Kantonsräte fordern die Luzerner Regierung auf, ein Fusionsgesetz zu erarbeiten. Eine neue gesetzliche Grundlage soll die Finanzierung aller künftigen Fusionen im Kanton Luzern gewährleisten. Die Forderung ist nicht neu. Bereits im Jahr 2008 wurde ein Fusionsgesetz gefordert.

abü. Fusionswillige Gemeinden haben heute keine verlässliche Grundlage dafür, welche finanzielle Unterstützung sie im Falle einer Fusion erwarten dürfen. Die Bevölkerung von Gemeinden mit Fusionsabsichten will aber im Voraus wissen, welche Kosten und allfällige Steuerfolgen ein Zusammengehen hat. Kantonsrat Pius Zängerle: „Aus Sicht des Kantons ist zentral, dass von der Bevölkerung gewünschte, von unten gewachsene Fusionen nicht an finanziellen Unklarheiten scheitern.“ Daher forderte das Parlament die Regierung bereits vor zwei Jahren auf, eine gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an Gemeindefusionen zu schaffen. Die entsprechenden Vorstösse wurden vom Kantonsrat grossmehrheitlich unterstützt.

Unnötige Verknüpfung mit der Zukunft des Kohäsionsfonds
Die von der Regierung erarbeitete Vorlage vermochte diesen Forderungen nicht zu genügen. Die Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren fielen entsprechend kritisch aus. Die Vorlage wurde insbesondere kritisiert, weil sie keine verbindliche und berechenbare Grundlage für fusionswillige Gemeinden schafft. Es blieb unklar, ob, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien der Kanton Fusionsbeiträge ausrichtet. Zudem wurde die Verknüpfung mit dem sog. Kohäsionsfonds kritisiert.

Mehrheit des Kantonsrates fordert ein Fusionsgesetz für den ganzen Kanton Luzern
In Ergänzung zu den bereits 2008 überwiesenen Vorstössen fordern nun über 70 Mitglieder des Kantonsrats, angeführt von den Partei- und Fraktionsspitzen der CVP, FDP, SP und Grünen mit einer Motion ein Fusionsgesetz mit folgenden Eckpunkten:

1. Das Fusionsgesetz soll Grundlage für die Finanzierung aller künftigen Gemeindefusionen im Kanton Luzern sein.

2. Die Beiträge an Fusionen sollen wie die Gelder aus dem Finanzausgleich gebundene Ausgaben sein.

3. Die Beiträge sollen gestützt auf messbare Kriterien – analog zum Finanzausgleich – errechnet werden.

4. Es soll eine Bandbreite festgelegt werden, in welcher der pro-Kopf-Beitrag liegen soll.

Motion deckt sich mit Zielen der CVP

Die von Kantonsrat Pius Zängerle eingereichte Motion orientiert sich an den strategischen Zielen der CVP. Sie liegt auch voll und ganz auf der Linie des bereits im Jahre 2007 diskutierten Planungsberichts über die Agglomerationspolitik und die Politik des ländlichen Raumes. Nun fordert die CVP zusammen mit den anderen strukturoffenen Parteien des Kantons Luzern, dass den damals vereinbarten Zielen auch seitens des Kantons messbare Taten folgen.


 
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