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Abzockerinitiative

04. Februar 2010
Luzerner CVP fordert griffige Massnahmen gegen Abzocker

Die CVP Kanton Luzern verlangt von den eidgenössischen Räten einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“. Ohne griffigen Gegenvorschlag, wird die kantonale Parteileitung der Delegiertenversammlung die Zustimmung zur Abzockerinitiative beantragen.

abü. „An unserer Basis brodelt es“ sagt Martin Schwegler, Präsident der kantonalen CVP. „Unsere Leute sind nicht mehr länger bereit, das masslose Gebaren in einem Teil der Bankenwelt und des Wirtschaftsfreisinns zu akzeptieren.“ Die Rückmeldungen von treuen Parteisympathisanten und –mitgliedern zeigen ein eindeutiges Bild. Die CVP-Basis im Kanton Luzern hat genug von geldgierigen Managern, die in der Krise auf fette Boni pochen und gleichzeitig erwarten, dass der Staat die Krise mit Steuergeldern löst.

Abzockerinitiative nimmt Anliegen auf
Die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ nimmt diese Stimmung auf und ist geeignet, Exzesse bei den Gehältern einzugrenzen und die Aktionärsversammlung zu stärken. Hingegen schiesst die Abzockerinitiative in einigen Bereichen über das Ziel hinaus. Mit der Initiative wäre es zum Beispiel möglich, dass börsenkotierte Unternehmen in der Schweiz künftig von einer Aktionärsminderheit kontrolliert werden könnten. Zudem ist es fraglich, ob eine einjährige Amtsdauer des Verwaltungsrates und damit ein Dauerwahlkampf um die Gunst der Aktionäre für die Stabilität und den Erfolg eines Unternehmens förderlich sind. Die eidgenössischen Räte werden daher aufgefordert, mit einem Gegenvorschlag die guten Anliegen der Abzockerinitiative aufzunehmen. Deren Fehler sollen aber korrigiert werden, um den Wirtschaftsstandort insgesamt zu stärken.

Zweifaches JA ist möglich

Sollte sich das Parlament nicht zu einem griffigen Gegenvorschlag durchringen können, wird die Parteileitung der kantonalen Delegiertenversammlung beantragen, die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ anzunehmen. Martin Schwegler wagt zudem einen Ausblick: „Ich wäre nicht überrascht, wenn die kantonale Delegiertenversammlung bei einer Doppelabstimmung sowohl die Volksinitiative wie auch den Gegenvorschlag annehmen würde!“

 

 
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