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Kanton Luzern - Standesinitiative

10. Februar 2009
Keine Steuerprivilegien für reiche Ausländer

Der Druck aus den Kantonen für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung wächst. Im Kanton Luzern fordern Politiker aus Reihen der CVP mit einer Standesinitiative, dass die Pauschalbesteuerung auf nationaler Ebene abgeschafft wird.

Keine Steuerprivilegien für reiche Ausländer



abü. Am vergangenen Wochenende beschlossen die Zürcherinnen und Zürcher, Steuerprivilegien für reiche Ausländer abzuschaffen. Reiche Ausländer haben im Kanton Zürich in Zukunft keinen Anspruch mehr auf die Pauschalbesteuerung. Bereits vor dem Zürcher Abstimmungsergebnis wurde im Kanton Luzern eine Standesinitiative eingereicht, mit der die Abschaffung der Pauschalbesteuerung auf nationaler Ebene verlangt wird.

Ungleichbehandlung abschaffen
Die CVP-Politikerinnen und- Politiker begründen den Vorstoss damit, dass die Pauschalbesteuerung dem Grundsatz der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche. Für CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür-Schönenberger ist klar: „Es ist nicht einzusehen, warum ein Ausländer, der in die Schweiz kommt und nur vom Kapitaleinkommen lebt, steuerlich anders behandelt werden soll als ein Schweizer, der in der Schweiz arbeitet und ein gleiches Einkommen hat.“ Zudem ergebe sich aus dem Bundesgerichtsurteil zum Kanton Obwalden, dass degressive Steuern verfassungswidrig seien. Die Pauschalbesteuerung habe zudem negative Folgen auf dem Immobilienmarkt. Schliesslich: „Der Steuerertrag pauschal besteuerter Personen ist eher bescheiden und wird durch den Zuzug anderer Personen, welche ordentlich Steuern bezahlen mehr als kompensiert“, so Andrea Gmür.

Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) für Ausländerinnen und Ausländer

Die Besteuerung nach dem Lebensaufwand kann beantragen, wer aus dem Ausland zuzieht und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausübt. […] Die Pauschalsteuer tritt damit an die Stelle der normalen Einkommens- und Vermögenssteuer. Die auf diese Weise besteuerte Person kann jedes Jahr entscheiden, ob sie zur ordentlichen Besteuerung wechseln will. (Quelle: Kantonale Dienststelle Steuern.)

 
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