Keine Bevormundung der Luzerner Gemeinden!
abü. Der Kanton Luzern hat seit dem 01. Januar 2008 eine neue Kantonsverfassung. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Gesetze des Kantons unter dieses neue „Dach“ zu bringen. 20 Gesetze wurden angepasst, auch das Gemeindegesetz. An der Medienorientierung war für Kantonsrätin Marlis Roos Willi klar: „Die Verfassung ist geprägt vom Gedanken, dass die Luzerner Gemeinden eine wichtige und eigenständige Rolle spielen.“ Die Selbständigkeit der Gemeinden sei für sie eminent wichtig. „Ich bin daher froh, dass dieser Grundsatz in der Verfassung verankert ist. So kann ich getrost den betroffenen Gemeinden den Entscheid überlassen, ob und mit wem sie fusionieren wollen“, so die CVP-Kantonsrätin.
Fusionsprozess muss verankert sein
Wie der Prozess hin zu diesem Fusionsentscheid abläuft, zeigte Josef Elmiger auf. Der ehemalige Gemeindepräsident von Sulz leitete das Projekt „Hitzkirch 7“ als Präsident der Steuerungsgruppe. „Die umfangreiche Arbeit wurde vor allem mit eigenem Personal aus den sieben Gemeinden geleistet.“ Mit diesem Vorgehen habe man das Projekt in der Bevölkerung sehr gut verankern können. Die Vereinigung sei in den sieben Gemeinden mit 62 bis 85 Prozent beschlossen worden. Die Regierung habe er als harten aber fairen Verhandlungspartner erlebt. Im Rückblick auf den gesamten Prozess gibt es für Elmiger keinen Zweifel: „Ein Fusionsentscheid kann nur bei der betroffenen Bevölkerung liegen. Stellen Sie sich vor, ein demokratisch gefällter Fusionsentscheid wird durch ein Referendum kassiert. Ein politischer Scherbenhaufen wäre die Folge!“ Elmiger findet deutliche Worte: „Wir wollen nicht, dass ein Teil der Bevölkerung bevormundet wird!“
„Ungeliebte Braut“ kann Antrag stellen
Von den Gegnern des Gemeindegesetzes wird immer wieder der Teufel der „Zwangsfusion“ an die Wand gemalt. Tatsächlich gibt die Verfassung einer Gemeinde in Notlage das Recht, beim Kantonsrat vorstellig zu werden. Marlis Roos verwendet in diesem Zusammenhang das Bild der „ungeliebten Braut“ und führt aus: „Es könnte vorkommen, dass eine Gemeinde ihre Aufgaben nicht mehr zu erfüllen vermag und keine der Nachbargemeinden sich mir ihr vereinigen will. Dann ist für mich denkbar, dass der Kanton Vermittlungssaufgaben wahrnimmt und allenfalls zwei Gemeinden, auch zu einer Zusammenarbeit anhält.“ Gegen einen allfälligen Entschluss des Kantonsrates kann das Referendum ergriffen werden. Das letzte Wort hat die Bevölkerung. Dass die ganze Kantonsbevölkerung je zu einem solchen Urnengang gerufen wird, kann sich Ruedi Amrein, Präsident Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hingegen nicht vorstellen. „Die Verfassung und die bisherigen Vorgehensweisen stellen so hohe Anforderungen an den Kanton, dass eine solche Massnahme nicht nötig wird. Die Beteiligten haben längst vorher eine Lösung gefunden.“
Selbständigere Gemeinden
Ruedi Amrein orientierte über die Gründe, warum der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), sich für die Änderungen des Gemeindegesetzes einsetzt. Die Politik der vergangenen Jahre sei erfolgreich gewesen und habe zu selbständigeren Gemeinden geführt. „Es wurden das Gemeindegesetz, die neue Aufgabenteilung und der neue Finanzausgleich eingeführt. Die Gemeinden haben jetzt mehr Freiheiten, aber auch mehr Verantwortung“ so Amrein. Zudem sei das Gemeindegesetz das falsche Mittel, um sich gegen ein „Grossluzern“ zu wehren. Amrein: „Wenn die Bevölkerung der Agglomeration Luzern eine enge Zusammenarbeit will, kann und soll das nicht verhindert werden.“
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Medienorientierung: Ja zum Gemeindegesetz
20. Januar 2009
Keine Bevormundung der Luzerner Gemeinden
Das Gemeindegesetz setzt die neue Kantonsverfassung um. Über Fusionen sollen betroffene Gemeinden entscheiden. An einer Medienorientierung warnte das Komitee „Eigenständige Gemeinden – Ja zum Gemeindegesetz“ davor, Gemeinden zu bevormunden und ihre Selbstbestimmung einzuschränken.
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