Wie funktioniert die Prämienverbilligung? Wer bezahlt und wer bekommt Prämienverbilligung?
Erwin Arnold: Finanziert wird derzeit die Prämienverbilligung auf der einen Seite durch den Bund (ca. 55%), auf der anderen Seite je hälftig durch Kanton und Gemeinden (je ca. 22,5%). Wer Ergänzungsleistungen und wirtschaftliche Sozialhilfe bezieht, hat Anspruch auf eine vollumfängliche Prämienverbilligung. Ein Teilanspruch besteht, wenn die anrechenbare Prämie für die Grundversicherung 14,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens übersteigt.
Wie viele Personen beziehen im Kanton Luzern zurzeit Prämienverbilligung?
Gemessen an der Gesamtbevölkerung haben im Jahr 2009 34 Prozent Prämienverbilligung bezogen. Lediglich in den vier Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Innerrhoden ist der Anteil von Begünstigten grösser als im Kanton Luzern. Der gesamt-schweizerische Durchschnitt liegt bei knapp 30 Prozent.
2010 schüttet der Kanton Luzern 168 Mio. Franken für Prämienverbilligung aus. Trotzdem sind die Begehrlichkeiten grösser. Woran liegt’s?
Obwohl dieser Betrag rund 10 Millionen höher ist als der letztjährige, konnte damit nicht der ganze Prämienanstieg aufgefangen werden. Auf der einen Seite haben wir stetig steigende Kosten im Gesundheitswesen, die auf den an sich erfreulichen medizinischen und technologischen Fortschritt zurückzuführen sind. Auf der anderen Seite beobachte ich eine Anspruchsinflation im Sinne von „ich habe bezahlt, also will ich auch konsumieren“. Der Gesundheitsmarkt ist auf dem besten Weg, zu einem reinen Selbstbedienungsladen zu verkommen.
Mit einer Initiative verlangt die Luzerner SP, dass Anspruch auf Prämienverbilli-gung bestehen soll, wenn die Krankenkasseprämie 10 Prozent des anrechenbaren Einkommens übersteigt. Unterstützen Sie die Initiative?
Nein! Die Initiative leistet keinen Beitrag, um das Problem der stetig steigenden Gesund-heitskosten zu lösen. Im Gegenteil: Die Umsetzung der Initiative würde zu Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 70 Mio. Franken führen. Diese Mehrkosten gehen vollständig zu Lasten von Kanton und Gemeinden. Der Bund leistet hierzu keinen Beitrag, denn er bezahlt unabhängig von der Höhe des Kantons- und Gemeindebeitrages 7,5% der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Das wollen und können wir uns nicht leisten. Mit der Umsetzung der Initiative würden zwischen 50 bis 60 Prozent der Luzerner Bevölkerung Prämienverbilligung beziehen. Das widerspricht dem Grundgedanken der Prämienverbilligung.
Wie meinen Sie das?
Die Prämienverbilligung soll nach Definition an Menschen ausgerichtet werden, die in „wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen“ leben. Es kann doch niemand behaupten, dass über die Hälfte der Luzernerinnen und Luzerner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Um die Steuern zu senken hat der Kanton Luzern Geld, aber um die Prämien zu erhöhen nicht!
Es ist sachlich falsch, Steuerpolitik und Prämienverbilligungspolitik zu vermischen. Wir müssen eine gute Steuerpolitik betreiben. Und wir müssen erkennen, dass wir mit der Prämienverbilligungspolitik zwar das Symptom, nicht aber das eigentliche Problem der steigenden Kosten bekämpfen. Zudem lehne ich es ab, Sozialpolitik mit einzelnen Elementen wie Prämienverbilligung oder Familienzulagen zu betreiben.
Aber die Prämienverbilligung eignet sich zumindest, um ein familienfreundliche Sozialpolitik zu betreiben.
Eine familienfreundliche Sozialpolitik muss aus einer verantwortungsvollen und verträglichen Gesamtbetrachtungsweise heraus betrieben werden. Meines Erachtens ist das frei verfügbare Einkommen massgebend. Also, wie viel am Ende des Monats im Portemonnaie bleibt. Gemäss der SKOS-Studie über „Steuern, Transfers und Einkommen in der Schweiz“ belegt der Kanton Luzern 2006 den 7. Rang. Nur gerade in sechs anderen Kantonen kann eine Familie mit zwei Kindern über ein grösseres Einkommen am Ende des Monats frei verfügen als im Kanton Luzern. Das muss auch mal erwähnt werden.
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Prämienverbilligung: Im Gespräch mit CVP-Kantonsrat Erwin Arnold, Buchrain
31. Mai 2010
„Frei verfügbares Einkommen ist massgebend.“
Sozialvorsteher und Kantonsrat Erwin Arnold (CVP) lehnt die sozialdemokratische Prämienverbilligungsinitiative ab. „Die 70 Mio. Mehrkosten wollen und können wir uns nicht leisten“ so Arnold. Mit Prämienverbilligungspolitik werde ohnehin nur das Symptom, nicht aber das eigentliche Problem der steigenden Gesundheitskosten bekämpft.
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