Detailansicht

Komitee für das angepasste Gemeindegesetz gegründet

16. Januar 2009
Eigenständige Gemeinden - Ja zum Gemeindegesetz

Am 08. Februar 2009 stimmt das Luzernervolk über die Anpassung des Gemeindegesetzes an die Kantonsverfassung ab. Ein überparteiliches Komitee setzt sich für die Eigenständigkeit der Luzerner Gemeinden und die Umsetzung des Volkswillens ein.

Komitee für das angepasste Gemeindegesetz gegründet      
13. Januar 2009

Eigenständige Gemeinden – Ja zum Gemeindegesetz

Am 08. Februar 2009 stimmt das Luzernervolk über die Anpassung des Gemeindegesetzes an die Kantonsverfassung ab. Ein überparteiliches Komitee setzt sich für die Eigenständigkeit der Luzerner Gemeinden und die Umsetzung des Volkswillens ein.

abü. Die Anpassungen des Gemeindegesetzes sind nötig, weil sich die Luzernerinnen und Luzerner 2007 mit überwältigender Mehrheit eine neue Kantonsverfassung gaben. Zwischen Verfassung und Gesetzgebung sollen keine Widersprüche bestehen. 20 Gesetze wurden angepasst oder aufgehoben. Eines dieser Gesetze ist das Gemeindegesetz. Für den Willisauer Stadtpräsident Robert Küng ist daher klar: „Das Referendum gegen das Gemeindegesetz will einen Volksentscheid rückgängig machen. Die Luzerner Stimmbevölkerung hat der Kantonsverfassung im Juni 2007 mit 64 Prozent zugestimmt.“ Gegen die Geringschätzung der Demokratie wehre sich das Komitee.

Gemeindeautonomie hoch halten
Ruedi Amrein setzt sich als Präsident des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) für das neue Gemeindegesetz ein. „In der neuen Kantonsverfassung haben wir die Gemeindeautonomie gestärkt. Bei Fusionen soll allein die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden sich für oder gegen eine Fusion entscheiden können.“ Ein Megger solle nicht darüber befinden, wenn Gemeinden im Hitzkirchertal fusionieren wollen. Für Amrein ist klar: „Autonomie heisst auch, den Entscheid einer oder mehrerer Gemeinden zu respektieren.“ Es dürfe doch nicht sein, dass gegen Volksentscheide aus der „Fremde“ das Referendum ergriffen werden könne.

„Zwangsfusionen“ sind nicht möglich
Entgegen den Behauptungen des Gegenkomitees, können Gemeinden nicht „zwangsfusioniert“ werden. Das Kantonsparlament kann gemäss der Verfassung zwar die Zusammenlegung oder die Aufteilung von Gemeinden beschliessen. Aber nur, wenn eine der betroffenen Gemeinden einen entsprechenden Antrag stellt und wenn eine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Ohne Antrag gibt es keinen Parlamentsbeschluss. Zudem: Gegen den Beschluss kann das Referendum ergriffen werden. Am Ende entscheidet die Bevölkerung.

Das Co-Präsidium ist daher überzeugt, dass es sich bei der Anpassung des Gemeindegesetzes um die konsequente Umsetzung des Volkswillens handelt. Um Eigenständigkeit der Luzerner Gemeinden auch in Zukunft zu wahren, empfiehlt das Co-Präsidium das Gemeindegesetz zur Annahme.

Das Co-Präsidium
Ruedi Amrein, Gemeindepräsident/Präsident VLG, Malters
Hilmar Gernet, Kantonsrat, Schenkon
Katharina Hubacher, Grossstadträtin, Luzern
Robert Küng, Stadtpräsident/Kantonsrat, Willisau
Jacqueline Mennel Kaeslin, Hochdorf


 
Bauer Medien AG