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CVP-Vorstoss im Luzerner Kantonsparlament

18. Juni 2010
CVP will lebenslanges Lernen steuerlich fördern

Die Luzerner CVP möchte dem Prinzip des lebenslangen Lernens Nachdruck verschaffen. Sie fordert, dass sämtliche Arten von Weiterbildung bei den Steuern abgezogen werden können. Die Vorteile liegen auf der Hand: Arbeitnehmer erhalten einen Anreiz sich weiterzubilden, die Wirtschaft kommt zu kompetenten Arbeitskräften und das Steuersystem wird vereinfacht.

Bereits heute anerkennt der Staat die grosse Bedeutung der Weiterbildung. Wer sich innerhalb des angestammten Berufs weiterbildet, kann diese Kosten bei den Steuern abziehen. Anders sieht es aus, wenn sich jemand einem neuen Berufsfeld zuwenden will - zum Beispiel, weil dort die Zu-kunftsaussichten rosiger sind. Diese Ausbildung muss zu 100 Prozent selbst berappt werden.

Arbeitswelt hat sich verändert

Diese Tatsache verkennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt. „Heute sind Berufswechsel nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel“, sagt CVP-Kantonsrätin Inge Lichtsteiner-Achermann (Egolzwil). Aus diesem Grund sei nicht ersichtlich, wieso nicht sämtliche Arten berufsspezifischer Weiterbildung steuerlich gefördert werden sollen. Mittels eines Vorstosses will Inge Lichtsteiner mit diesem veralteten Steuerregime Schluss machen. „Für mich ist weniger entscheidend, ob sich die Weiterbildung im gleichen Berufsfeld abspielt, sondern dass die Bildung jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben“, sagt Inge Lichtsteiner. Die heutige Regelung habe mit den Veränderungen in der Arbeitswelt nicht Schritt gehalten und müsse darum geändert werden.

Kompetente Arbeitskräfte und einfaches Steuersystem

Der Nutzen des Vorschlags ist offensichtlich: Die Schweizer Wirtschaft wird dank gut ausgebildeten Arbeitsnehmern konkurrenzfähiger und das individuelle Armutsrisiko durch Arbeitslosigkeit sinkt. Auch wird das Steuerrecht vereinfacht: Für viele Steuerpflichtige ist heute unklar, welche Art von Weiterbildung abgezogen werden darf. Selbst die Steuerämter legen nicht immer denselben Mass-stab an: Was in einer Gemeinde als Weiterbildung gilt, legt die andere als Ausbildung aus. In die-sem Sinne führt der Vorschlag auch zu einer Vereinfachung des komplizierten Steuersystems.

Auftrag an Regierung: Reform begrüssen

Inge Lichtsteiner fordert mit einer Vielzahl anderer CVP-Kantonsräte und –Kantonsrätinnen die Regierung auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass sämtliche Arten von Weiterbildung zu Steuerabzügen berechtigen. Auf Bundesebene läuft gegenwärtig die Vernehmlassung zu einem Vorstoss, der auf CVP-Ständerat Eugen David zurückgeht („Bundesgesetz über die steuerliche Be-handlung der Aus- und Weiterbildungskosten“).

Bescheidene Mindereinnahmen

Die Mindereinnahmen durch die erweiterte Abzugsfähigkeit sind bescheiden. Wenn der maximale Abzug, wie in der Vernehmlassungsbotschaft angedacht, auf 4000 Franken angesetzt wird, ergeben sich auf Bundesebene Mindereinnahmen von 5 Millionen Franken. Wenn sich der Kanton Luzern für den gleichen Maximalabzug entscheidet, beträgt die Einbusse beim Kanton rund zwei Millionen Franken.

 
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