Detailansicht

Abstimmungen vom 07. März 2010

10. Februar 2010
Aktueller Parolenspiegel

Die CVP Kanton Luzern hat für die Abstimmungsvorlagen vom 07. März 2010 folgende Parolen gefasst.

KANTON


Übertragung Spitalgebäude
Die Übertragung der Spitalgebäude an das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie ist eine logische Konsequenz der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Bisher musste der Kanton keine Beiträge an Privatspitäler leisten. Ab 2012 muss der Kanton Privatspitäler gleich mitfinanzieren wie das eigene Kantonsspital. Alle Spitäler erhalten pro Patient im Voraus vereinbarte Fallpauschalen. Bestandteil dieser Pauschalen sind neu auch Investitionsbeiträge. Die Privatspitäler können über die kantonalen Investitionsbeiträge frei verfügen und schnell entscheiden. Das Kantonsspital hingegen ist an den langwierigen politischen Prozess gebunden. Ein Wettbewerbsnachteil! Auch nach der  Übertragung bleibt der Kanton Luzern der alleinige Eigentümer des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie. Das Spitalgesetz bleibt in Kraft. Die Errichtung oder die Aufhebung von Spitalbetrieben ist nur mit Zustimmung des Kantonsrates und der Stimmberechtigten (Referendum) möglich. Der Regierungsrat bestimmt weiterhin mit dem Leistungsauftrag, wo was angeboten werden muss. Der Kantonsrat kann zudem über das Budget und mit Vorstössen auf die Spitalplanung Einfluss nehmen.
Die CVP sagt daher: JA (56:0:2) zur Übertragung der Spitalbauten

BUND

Verfassungsartikel Forschung am Menschen
Der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen soll den Schutz von Personen sicherstellen, die an einem Forschungsprojekt in Biologie und Medizin teilnehmen. Jede teil¬neh¬mende Per¬son soll ihre Ein¬wil¬li¬gung dazu er¬tei¬len müssen. Ur¬teil¬s¬un¬fä¬hige Per¬so¬nen (z.B. Kinder, geistig Behinderte oder Demenzkranke) werden zudem speziell geschützt. Sie dürfen nur unter er¬höh¬ten Schutz¬an¬for¬de¬run¬gen in die For¬schung ein¬be¬zo¬gen werden. Der Verfassungsartikel setzt den Schutz der Menschenwürde klar über die Forschungsfreiheit.
Die CVP sagt daher: JA (200:12:1) zum Schutz der Menschenwürde

Tierschutzanwalt-Initiative

Die Initiative verlangt, dass der Bund alle Kantone verpflichtet, in Strafverfahren von Am-tes wegen die Interessen von geschädigten Tieren durch geeignete Rechtsbeistände vertreten zu lassen. Dieses Bundesdiktat ist unnötig, denn gemäss der neuen Strafprozessordnung haben die Kantone schon heute die Möglichkeit, einen öffentlichen Tieranwalt einzusetzen. Die Schweiz kennt bereits heute das weltweit strengste Tierschutzgesetz. Wenn vorsätzliche Verstösse gegen Tiere vorkommen, sind die Behörden bereits heute verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Mit dem Tierschutzanwalt entsteht eine zusätzliche bürokratische Institution, die ein direktes finanzielles Interesse an möglichst vielen und möglichst aufgeblähten Strafverfahren hat.
Die CVP sagt daher: NEIN (0:58) zu mehr Bürokratie und weniger Tierwohl

Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes
Der Umwandlungssatz legt fest, wie das angesparte Altersguthaben der beruflichen Vor-sorge in Jahresrenten umgewandelt wird. Vorsorgen heisst immer auch Vorausschauen. Weil die Lebenserwartung steigt und die Renditeerwartung an den Finanzmärkten sinkt, ist eine faire Anpassung des Umwandlungssatz der beruflichen Vorsorge notwendig. Das Geld muss länger reichen! Die heutigen Rentner sind von der Anpassung nicht betroffen, sie haben keine Renteneinbussen zu befürchten. Ohne Anpassung der Renten, müssen die Erwerbstätigen und die junge Generation die jährlichen Rentenlöcher (heute: CHF 600 Mio.) mit höheren Lohnabzügen stopfen.

Die CVP sagt daher: JA (176:34:4) zur Solidarität zwischen Alt und Jung

 
Bauer Medien AG